Damit dein Tattootermin noch reibungsloser ablaufen kann.
Du kannst sehr gerne die folgende Einverständniserklärung vorab ausfüllen und ausgedruckt zum Termin mitbringen. Solltest du keinen Zugang zu einem Drucker haben, kannst du die Einverständniserklärung auch per E-Mail als Anhang an termin@holynailtattoo.com – unter Angabe deines Namens und deines Termins – schicken.
Ist diese ganz Bürokratie überhaupt nötig?
Um dich dafür zu sensibilisieren, warum eine Einverständniserklärung und der ganze Papierkram generell obligatorisch ist, sei gesagt, dass Tätowierungen zwar eine populäre Form der Körperkunst und -modifikation sind, doch rechtlich betrachtet fallen sie in Deutschland unter den Begriff der Körperverletzung.
Ohne deine Einwilligung könnte das Anbringen einer Tätowierung als Körperverletzung gemäß § 223 StGB gewertet werden. Denn deine Haut wird durch das Einbringen von Tinte mit Nadeln verletzt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass du die rechtlichen Aspekte und Voraussetzungen für eine rechtlich einwandfreie Durchführung verstehst.
Deine Einwilligung ist also der wichtigste rechtliche Schutz für den Tätowierer. Damit eine Tätowierung nicht als Körperverletzung gilt, musst du freiwillig und ausdrücklich unter folgenden Voraussetzungen einwilligen:
- GeschäftsfähigkeitIn Deutschland gelten Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahrens als geschäftsfähig und können selbstständig rechtswirksame Einwilligungen erteilen. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese ist aber bei Holy Nail Tattoo gemäß Ziffer 5 Absatz 1 der AGB ausgeschlossen.
- AufklärungspflichtHoly Nail Tattoo hat eine umfassende Aufklärungspflicht. Du musst über die Art der Tätowierung, den Ablauf, die möglichen Risiken und die Pflegehinweise informiert werden. Nur wenn du diese Informationen kennst und verstehst, kann diese Einwilligung als gültig und rechtswirksam angesehen werden.
- DokumentationDie Einwilligung sollte schriftlich dokumentiert und von dir unterschrieben werden.