1. Gültigkeitsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte und Leistungen, insbesondere Tätowierungen, die Peter Pfand als Auftragnehmer gegenüber Auftraggeber erbringt beziehungsweise über eigene Arbeitnehmer oder Subunternehmer erbringen lässt.

Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer im Hinblick auf die Leistungserbringung getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen, Abweichungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gesonderten Vereinbarung in Schriftform.

2. Leistungserbringung

Der Auftragnehmer erbringt die Leistung nach den üblichen geltenden Standards der Tätowierbranche. Der Auftraggeber wird vorab im Rahmen des Beratungs- und Informationsgespräches über Risiken aufgeklärt, insbesondere darüber, dass es zu allergischen und entzündlichen Hautreaktionen kommen könnte.

Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt ausschließlich, sofern folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Auftragnehmer erbringt Leistungen grundsätzlich nur gegenüber Auftraggebern, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Auftragnehmer ist deshalb berechtigt, die Vorlage eines gültigen Personalausweises als Nachweis zu fordern.
  • Der Auftraggeber erscheint zum vereinbarten Termin der Leistungserbringung nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder ähnlichem.
  • Eine Schwangerschaft des Auftraggebers liegt nicht vor.
  • Der Auftraggeber leidet unter keinen bekannten Allergien gegen Inhaltsstoffe der Tätowierfarbe oder sonstigen Tätowiermittel.
  • Der Auftraggeber nimmt keine Medikamente, insbesondere blutgerinnungshemmende oder sonstige Medikamente ein, die das Tätowieren wesentlich erschweren oder gar ausschließen.
  • Der Auftraggeber leidet unter keinen Krankheiten, die die Leistungserbringung ausschließen, insbesondere HIV, Hepatitis, Epilepsie oder ähnliches.
  • Der Auftraggeber erscheint zum vereinbarten Termin mit gereinigten Hautoberflächen.
  • Das vom Auftraggeber gewünschte Motiv einer Tätowierung beinhaltet keine politische oder in sonstiger Weise anstößige, sittlich oder moralisch nicht vertretbare Äußerung.
  • Am vereinbarten Tag der Leistungserbringung liegen keine Umstände vor, aufgrund derer eine Leistungserbringung nicht möglich ist, insbesondere bietet der Gesundheitszustand des Auftraggebers keinen Anlass zur Sorge.
  • Der Auftraggeber hat keine, nicht abgesprochene Oberflächenanästhetika angewandt.
  • Der Geistes- oder Reifezustand des Auftraggebers lässt nicht darauf schließen, dass der Umfang bzw. die Bedeutung der Leistungserbringung nicht erfasst wird.
  • Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass das Tätowieren mit Schmerzen verbunden ist; eine Tätowierung hinsichtlich der Farbgestaltung, insbesondere auf Grund der individuellen Beschaffenheit der Haut des Auftraggebers, von der abgestimmten Motivvorlage abweichen kann; das Motiv beim Heilungsprozess verlaufen kann; die natürliche Hautalterung das Ergebnis nachträglich beeinflussen kann.

Diese Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

3. Rechte und Pflichten des Kunden

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über mögliche Allergien (insbesondere bekannte Allergien gegen Inhaltsstoffe der Tätowierfarbe oder sonstige Tätowiermittel), Medikamenteneinnahmen (insbesondere blutgerinnungshemmenden oder sonstigen Medikamenten), die das Tätowieren wesentlich erschweren oder gar ausschließen, sowie sämtliche Krankheiten, die für die Leistungserbringung relevant sein könnten (insbesondere HIV, Hepatitis, Epilepsie oder ähnlichen) zu informieren.

Der Auftraggeber kann ein von ihm gewünschtes Tattoo-Motiv als Vorlage mitbringen. Der Auftragnehmer behält sich allerdings das Recht vor, das Motiv abzulehnen, insbesondere in den Fällen der Ziffer 2 Absatz 10, sowie das Motiv bzw. die Vorlage in Abstimmung mit dem Auftraggeber abzuändern. Alternativ kann der Auftraggeber eine individuelle Zeichnung als Entwurf durch den Auftragnehmer erstellen lassen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Leistungserbringung die gewählte Stelle, die Größe, sowie gegenebenfalls die Rechtschreibung und Schriftform und -art nochmals freizugeben.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm ausgehändigte Pflegeanleitung und sonstige vom Auftragnehmer erteilten Anweisungen über Hygiene und Pflege des Tattoos bis zur vollständigen Abheilung einzuhalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem – neben der mündlich erfolgten Aufklärung im Rahmen des Beratungs- und Informationsgesprächs – auch die auf der Website www.holynailtattoo.com zugänglichen und in den Geschäftsräumen ausliegende Informationen zu berücksichtigen.

4. Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Anzahlung, Pauschalierter Schadensersatz

Tätowierungen:

Die Preise berechnen sich nach Aufwand und individueller Vereinbarung. Die Preise umfassen ein Beratungs-/Informationsgespräch, die Erstellung der Vorlage, das Stechen des Tattoos sowie etwaige Nachstecharbeiten unter Berücksichtigung von Ziffer 6.

Die bei der ersten Besprechung genannten Preise für die Leistungserbringung sind nicht verbindlich und verstehen sich als grobe Schätzung, außer es wird bereits vorab schriftlich ein Festpreis vereinbart. Festpreise können nur mit dem Auftragnehmer oder einer von ihm benannten Vertretung vereinbart werden. Faktoren, die auch erst kurz vor, während oder nach der erfolgten Tätowierung bekannt werden können (z.B. Reaktion der Haut des Auftraggebers, Schmerztoleranz des Auftraggebers, etc.), fließen in die Preisgestaltung mit ein. Bei größeren Projekten, die aus mehreren Folgeterminen bestehen, wird als Festpreis nur ein maximaler Preis pro Termin vereinbart, jedoch kein Gesamtpreis über alle Termine.

Erfolgt nach Beginn der Leistungserbringung eine Änderung des Tattoos auf Wunsch des Auftraggebers, ist eine neue Preisabsprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer notwendig.

Bei verbindlichen Terminvereinbarungen für einer Tätowierung ist eine Anzahlung abhängig von dem zu erwartenden Gesamtaufwand, mindestens aber in Höhe von EUR 50,00 (brutto), sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Anzahlung wird auf den Endpreis angerechnet. Bei einer Terminvereinbarung mit Folgeterminen wird die Anzahlung am letzten Termin der Leistungserbringung mit der Schlusszahlung verrechnet. Die Anzahlung wird einbehalten, wenn der Termin nicht spätestens in einer Frist von drei Werktagen vor dem vereinbarten Termin abgesagt wird oder diese Terminkarte während des vereinbarten Termins nicht vorgelegt werden kann. Absagen haben telefonisch oder per E-Mail an absage@holynailtattoo.com zu erfolgen.

Bei einer Terminvereinbarung mit Folgeterminen, behält sich der Auftragnehmer vor, nach jedem Termin einen Teilbetrag für die Leistungserbringung in Rechnung zu stellen.

Bei einer kurzfristigen Terminabsage (48 Stunden bzw. zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin) oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin kann der Auftragnehmer – neben den gesetzlichen Ansprüchen – pauschalierten Ersatz des ihm durch die Terminabsage/das Nichterscheinen entstandenen Schadens in Höhe der gemäß Ziffer 4 Absatz 4 geleistete Anzahlung verlangen und mit der geleiteten Anzahlung verrechnen. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei einer Terminabsage vor dem vorgenannten Zeitraum behält sich der Auftragnehmer vor, bei Erstellung einer aufwändigen individuellen Vorlage die geleistete Anzahlung in voller Höhe als Vergütung einzubehalten.

Die Anzahlung wird im Falle einer Rückerstattung nicht in bar erstattet, sondern nur in Form eines Gutscheins an den Auftraggeber herausgegeben. Für den Gutschein gilt Ziffer 5.

Sonstige Leistungen:

Die Preise für sonstige Leistungen richten sich nach den ausgezeichneten Preisen bzw. der aktuell gültigen Preisliste. Die Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Zahlungen sind stets sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5. Gutscheine

Gutscheine können für die Leistungserbringung erworben werden. Es ist nur ein Gutschein pro Leistungserbringung einlösbar. Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge. Die Gültigkeit des Gutscheins beträgt 12 Monate.

Ein Gutschein bedeutet keinen Anspruch auf das Tätowieren eines jeden Motivs. Auch bei Gutscheinen behält sich der Auftragnehmer die oben genannten Rechte vor.

6. Nachstecharbeiten

 

Die Preise verstehen sich bei Tätowierungen inklusive Nachstecharbeiten. Unter Nachstecharbeiten sind im üblichen Rahmen erforderliche und notwendige Anpassungen nach Abheilung der Tätowierung zu verstehen. Ob Nachstecharbeiten notwendig sind, hängt individuell vom Auftraggeber, insbesondere von dessen Hauteigenschaften und/oder der Farbaufnahmefähigkeit der Haut ab.

Die Termine für Nachstecharbeiten sind innerhalb von 6 bis 8 Wochen nach dem letzten Tag der Leistungserbringung wahrzunehmen, ansonsten sind die Nachstecharbeiten gesondert vergütungspflichtig.

Wird der vereinbarte Termin zu den Nachstecharbeiten durch den Auftraggeber grundlos und/oder ohne fristgerechte Absage (48 Stunden bzw. zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin) nicht wahrgenommen, verfällt der Anspruch auf die kostenfreie Nachstecharbeiten.

Nachstecharbeiten, die auf einer mangelhaften Leistung des Auftragnehmers beruhen, sind im Rahmen der Nacherfüllung unentgeltlich.

Nachstecharbeiten, die auf Grund unsachgemäßer Pflege durch den Auftraggeber und damit wegen Verstoß gegen Ziffer 3 Absatz 4 erforderlich werden, sind gesondert vergütungspflichtig.

7. Coverups

Unter Coverups sind Tätowierungen zu verstehen, die auf Wunsch des Auftraggebers ganz oder teilweise eine bereits vorhandene Tätowierung des Auftraggebers über- bzw. verdecken sowie umgestalten sollen.

Bei Coverups kann eine vollständige Abdeckung des ursprünglichen Tattoos durch den Auftragnehmer nicht gewährleistet werden.

Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass es zu Wechselwirkung mit der bereits vorhandenen und der neu eingebrachten Tattoofarbe, insbesondere aufgrund ästhetisch ungewollter Farbentwicklung oder unvorhersehbarer Hautreizungen, kommen kann.

Bei Coverups kann es zu einem erhöhten Zeitaufwand kommen als ursprünglich angedacht. Der dadurch entstehende Mehraufwand ist vom Auftraggeber entsprechend dem vereinbarten Preis pro Stunde zu tragen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber rechtzeitig über den erhöhten Zeitaufwand informieren.

Nachstecharbeiten im Sinne von Ziffer 6 sind bei Coverups stets gesondert vergütungspflichtig. Dies gilt nicht im Falle von Ziffer 6 Absatz 4.

8. Eigentums- und Urheberrechte

Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Tätowierung, insbesondere auch bereits während des Tätowierprozesses in Abstimmung mit dem Auftraggeber anfertigt.

Eigentums- und Urheberrecht an Motivvorlagen des Auftragnehmers sowie individuellen Entwurfsskizzen oder Vorzeichnungen verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Vorlagen mehrfach zu verwenden.

9. Einwilligung

Der Auftraggeber willigt in den vereinbarten Eingriff und die damit stattfindende Verletzung der Unversehrtheit des Körpers ein. Der Eingriff wurde auf eigenen Wunsch des Auftraggebers freiwillig vorgenommen.

10. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall soll anstelle der nichtigen, nicht durchsetzbaren  oder undurchführbaren Bestimmung eine Bestimmung zur Anwendung kommen, die dem Sinn und Zweck der betreffenden Bestimmung möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt, sofern diese AGB eine unbeabsichtigte Regelungslücke enthalten.